Wände

Alle tragenden Mauern und Wände, die der Stabilität des gesamten Gebäudes dienen, gehören zum Gemeinschaftseigentum. Dagegen gehören nicht tragende Wände, die sich ausschließlich innerhalb einer einzelnen Wohnung befinden, zum jeweiligen Sondereigentum dieser Wohnung. Nicht tragende Wände, die zwei unterschiedliche Wohnungen voneinander abgrenzen, gehören zum Sondereigentum dieser beiden Wohnungen. In jedem Fall gehören Wandverkleidungen (wie Putz, Holz, Tapeten, Kacheln) zum Sondereigentum der jeweiligen Wohnung.

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