Treppen
Treppen in einem gemeinschaftlichen Treppenhaus gehören zum Gemeinschaftseigentum. Dagegen gehören Treppen innerhalb einer Maisonett-Wohnung zum jeweiligen Sondereigentum
Treppen in einem gemeinschaftlichen Treppenhaus gehören zum Gemeinschaftseigentum. Dagegen gehören Treppen innerhalb einer Maisonett-Wohnung zum jeweiligen Sondereigentum