Putz
Der Innenputz an Wänden und Decken innerhalb einer Wohnung gehört zum jeweiligen Sondereigentum. Dagegen gehört der Außenputz und der Putz in Gemeinschaftsräumen zum Gemeinschaftseigentum.
Der Innenputz an Wänden und Decken innerhalb einer Wohnung gehört zum jeweiligen Sondereigentum. Dagegen gehört der Außenputz und der Putz in Gemeinschaftsräumen zum Gemeinschaftseigentum.