Licht- und Luftschächte
Licht- und Luftschächte, die der Belichtung und Belüftung von gemeinschaftlichem Eigentum dienen, gehören zum Gemeinschaftseigentum.
Licht- und Luftschächte, die der Belichtung und Belüftung von gemeinschaftlichem Eigentum dienen, gehören zum Gemeinschaftseigentum.