Leitungen

Alle Wasser-, Gas- und Elektroleitungen gehören, soweit sie der Versorgung oder Entsorgung mehrerer Wohnungen dienen, zum Gemeinschaftseigentum. Betreffen diese Leitungen dagegen nur eine Wohnung, so gehören sie zum jeweiligen Sondereigentum, es sei denn sie verlaufen durch fremdes Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum.

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