Heizung

Die gemeinschaftliche Heizungsanlage gehört zum Gemeinschaftseigentum. Dazu gehört insbesondere der Heizraum, inklusive Brenner, Kessel und Öltank. Auch die Rohrleitungen sind insoweit Gemeinschaftseigentum, soweit sie der Versorgung mehrerer Wohnungen dienen. Ab der Verzweigung von der an sie nur noch eine Wohnung betreffen, gehören alle weiteren Leitungen und Einrichtungen (auch die Heizkörper) zum Sondereigentum der jeweiligen Wohnung, soweit sie nicht durch fremdes Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum laufen.

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