Haussprechanlagen
Haussprechanlagen gehören zusammen mit den Türöffnern zum Gemeinschaftseigentum. Lediglich die Gegensprechanlagen in den jeweiligen Wohnungen sind Sondereigentum.
Haussprechanlagen gehören zusammen mit den Türöffnern zum Gemeinschaftseigentum. Lediglich die Gegensprechanlagen in den jeweiligen Wohnungen sind Sondereigentum.