Antennen

Antennen, die allen Wohnungseigentümern dienen, gehören zum Gemeinschaftseigentum, während eine Antenne, die nur von einem oder wenigen Wohnungseigentümern errichtet wurde und nur für deren Rundfunk- und Fernsehempfang zuständig ist, ausschließlich deren Sondereigentum ist.

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