Abfrage Etagenheizung
Fragebogen nach § 71n GEG
Fragebogen zur Erhebung des Zustandes der Gas-Etagenheizung
In Gebäuden...
... in denen mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die notwendigen Informationen einzuholen, die zur Entscheidung über eine zukünftige Wärmeversorgung führen. Diese Informationen liegen Ihrer Hausverwaltung bereits vor.
Darüber hinaus ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, von den Wohnungseigentümern, die eine Etagenheizung betreiben, Informationen einzuholen über den
- Zustand der Heizungsanlage
- sämtliche weitere Bestandteile der Heizungsanlage, einschließlich etwaiger Modifikationen
- Ausstattungen zur Effizienzsteigerung
Diese Informationen können Sie nachstehend für Ihre Heizungsanlage, die in Ihren Räumen steht und diese beheizt, eintragen.
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