Schloss und Schlüssel
Wohnungsschlüssel stehen im Sondereigentum. Dagegen handelt es sich um Gemeinschaftseigentum, wenn es um Schlüssel zu gemeinsamen Räumen oder zur gemeinsamen Haustür geht.
Wohnungsschlüssel stehen im Sondereigentum. Dagegen handelt es sich um Gemeinschaftseigentum, wenn es um Schlüssel zu gemeinsamen Räumen oder zur gemeinsamen Haustür geht.