Fußböden
Da es sich insoweit um tragende Elemente des gesamten Gebäudes handelt, zählen diese zum Gemeinschaftseigentum. Dagegen gehören Fußbodenbeläge (wie Fliesen, Parkett, Laminate) zum Sondereigentum der jeweiligen Wohnung.
Da es sich insoweit um tragende Elemente des gesamten Gebäudes handelt, zählen diese zum Gemeinschaftseigentum. Dagegen gehören Fußbodenbeläge (wie Fliesen, Parkett, Laminate) zum Sondereigentum der jeweiligen Wohnung.